Sie arbeiten bereits länger als Gipser? Aber Sie haben keinen anerkannten Lehrabschluss als Trockenbauer? Mit unserer Ausbildung als Gipser/in bzw. Trockenbauer können Sie dies jetzt berufsbegleitend nachholen.
Mit den Kurszeiten am Abend und am Wochenende entsteht Ihnen kein Verdienstausfall. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit Ihren Abschluss als Gipser zu erhalten. Mit unserem anerkannten Abschluss in Ihrem Lebenslauf haben Sie in der Berufswelt höhere Chancen.
Als Gipser sind Sie eine der wichtigsten Personen im Trockenbau. Sie verputzen Innenwände sowie Außenwände. Sie kümmern sich um die energetische Sanierung von alten Gebäuden und sind auch der Profi, wenn es um die Beseitigung von Schimmel in den Wänden geht.
Als Gipser sorgen Sie dafür, dass aus dem Rohbau ein ansehnlicher Wohnraum wird. Mit unserem Abschluss als Gipser bzw. Trockenbauer haben Sie auch den schriftlichen Nachweis, dass Sie voll und ganz Profi in Ihrem Handwerk sind.
Das Ziel dieser Ausbildung ist das Erlangen des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Gipser/in – Trockenbauer (gemäß Art. 32 BBV) innerhalb von nur zwei Jahren. Durch die berufsbegleitende Ausbildung können Sie während des gesamten Kurses weiterhin ihrer Arbeit nachgehen und haben keine Verdienstausfälle. Sie holen mit diesem Kurs Ihren Lehrabschluss nach und sind im Anschluss anerkannter Gipser bzw. Trockenbauer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis.
Sie arbeiten schon mehr als fünf Jahre und sind davon bereits mehr als drei Jahre als Gipser tätig? Sie sprechen und schreiben Italienisch mindestens auf dem Level B1? Dann müssen Sie nur noch unsere Aufnahmeprüfung in Italienisch und in dem Fach der Mathematik bestehen. Wenn alle Punkte auf Sie zutreffen, können Sie mit unserer Ausbildung zum Trockenbauer starten.
Die Ausbildung umfasst sämtliches theoretisches Wissen, das Sie in der Arbeit als Gipser benötigen. Sie lernen nicht nur das Fachrechnen und Fachzeichnen, sondern auch die wichtige Materialkunde, die Arbeitstechnik und die unverzichtbare Arbeitssicherheit. Selbstverständlich gehört auch Physik, Chemie und Allgemeinbildung zum Lehrinhalt. Nach zwei Jahren Ausbildung und bestandener Prüfung erhalten Sie den ersehnten Abschluss mit eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Gipser/in – Trockenbauer nach Art. 32 BBV.
Das Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges (Art. 32 BBV) beim kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist Sache des Teilnehmenden.
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