Bei diversen Kursen und Ausbildungen besteht die Möglichkeit, durch Bund, Kantone oder private Stiftungen Stipendien, Subventionen oder Zuschüsse zu erhalten. Gerne helfen wir Ihnen bei der allfälligen Antragsstellung.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die sich auf eine eidg. Berufsprüfung bzw. eidg. höhere Fachprüfung vorbereiten und die geforderten Bestimmungen erfüllen.
Der Bund übernimmt 50% der angefallenen Kursgebühren, jedoch maximal CHF 9'500.- (Berufsprüfung) bzw. CHF 10'500.- (höhere Fachprüfung)
Weitere Informationen:
Der Kanton Luzern vergiebt Bildungsgutscheine über 500 Fr. für verifizierte Kurse.
Weitere Informationen:
Der Parifonds Bau fördert die berufliche Aus- und Weiterbildung mit einem finanziellen Beitrag allen leistungsberechtigten Personen, die dem Landesmantelvertrag unterstehen und die geforderten Bestimmungen erfüllen.
Folgende Kurse sind betroffen:
Anspruch auf Kurskostenentschädigung haben alle Arbeitnehmende, die im Moment des Kursbeginns in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und dem Berufsbeitrag Gimafonds unterstellt sind sowie die geforderten Bestimmungen erfüllen.
Folgende Kurse sind betroffen:
Wir verwenden Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website machen.
Akzeptieren & WeiterMöchten Sie mehr erfahren?prüfen Sie unser